Die Automatenbranche schaut auf das Jahr 2017, allerdings wohl derzeit noch in einer Art und Weise, als daß ihr noch nicht ganz klar zu sein scheint, welcher Wendepunkt in diesem Jahr auf sie zukommen könnte. Vom Gesetzgeber (hier wurden die Länder im Wege eines Vertrages tätig) wurde – ohne dass es maßgeblichen Widerstand der Branche gegeben hätte – der Glücksspieländerungsstaatsvertrag vereinbart, nach dem es ab 2017 keine Mehrfachkonzessionen mehr geben darf; zudem erschwerten dann bestimmte Abstandsregelungen den Markt (z.B. keine Spielstätte in einem Abstand von 500 m zu einer Schule oder einer ähnlichen Einrichtung). Der Branche der Automatenaufsteller und auch den Kommunen wird nun langsam deutlich, was das im Einzelnen bedeuten kann, nämlich ein Sterben der Spielstätten und eine deutliche Reduzierung der Standorte. Die Branche bringt sich in Stellung und sucht nun nach Wegen, die Zeit bis 2017 zu nutzen, um den in Gang gesetzten Prozess noch zu beeinflussen. Ob hier die Einflussnahme auf die Kommunalpolitik mit dem Ziel, diese als Partner zu gewinnen, ausreicht, ist nicht gewiss. Manche sprechen daher schon davon, dass wohl Gerichte die letztlich gültigen Entscheidungen treffen müssen.